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Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück 2024 |
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Das KZ Ravensbrück (auch Frauen-KZ Ravensbrück) war
das größte Konzentrationslager für Frauen im sogenannten deutschen Altreich
zur Zeit des Nationalsozialismus. Es wurde 1938/1939 durch die Schutzstaffel
(SS) in der Gemeinde Ravensbrück (heute zur Stadt Fürstenberg/Havel
zugehörig) im Norden der Provinz Brandenburg errichtet.
Die Aktion 14f13, in der Sprache des
Nationalsozialismus auch als Sonderbehandlung 14f13 bezeichnet,
betraf die Selektion und Tötung von als „krank“, „alt“ und „nicht
mehr arbeitsfähig“ betitelten KZ-Häftlingen im Deutschen Reich von
1941 bis 1944. Die hierfür verwendeten Euphemismen
„Invalidentransporte“ bzw. „Häftlings-Euthanasie“ wurden später noch
auf weitere in den Konzentrationslagern internierte Personengruppen
ausgeweitet. Vorgeschichte Im Frühjahr 1941 traf der Reichsführer SS
Heinrich Himmler mit Philipp Bouhler, dem Leiter der Kanzlei des
Führers der NSDAP und Hitlers Beauftragtem für die Durchführung der
„Euthanasie“ von Geisteskranken, Behinderten und „nicht
arbeitsfähigen“ Insassen von „Heil-“ und „Pflegeanstalten“, eine
Vereinbarung hinsichtlich der „Entlastung“ der im Herrschaftsbereich
der SS befindlichen Konzentrationslager von „kranken“ und „nicht
mehr arbeitsfähigen“ Häftlingen, die von der Zentraldienststelle T4
geleitet wurde und nach dem Krieg den Namen „Aktion T4“ erhielt.
Hierzu sollten in möglichst unauffälliger Form die im Rahmen der
Euthanasieaktion eingerichteten, nach deren äußerlichem Stopp im
August 1941 aber nicht mehr „ausgelasteten“ NS-Tötungsanstalten mit
ihrem „erfahrenen“ Personal genutzt werden. Organisation Bouhler beauftragte den Leiter des Hauptamtes
II seiner Kanzlei, den Oberdienstleiter Viktor Brack, dem die
verschiedenen Tarnorganisationen der T4 unterstanden, mit der
Ausführung dieses neuen Auftrages. Die Maßnahme lief beim Inspekteur der
Konzentrationslager und beim Reichsführer SS unter der Bezeichnung
„Sonderbehandlung 14f13“. Die Ziffern- und Buchstabenkombination
resultierte aus dem SS-Einheitsaktenplan und setzt sich zusammen aus
der Zahl „14“ für den Inspekteur der Konzentrationslager, dem
Buchstaben „f“ für Todesfälle und der Zahl „13“ für die Todesart;
hier also für die Vergasung in den NS-Tötungsanstalten (natürliche
Todesfälle wurden mit dem Aktenzeichen „14f1“, Freitod oder Tod
durch Unglücksfall mit „14f2“, Erschießen auf der Flucht mit „14f3“
bezeichnet usw. Die Exekution sowjetischer Kriegsgefangener in den
Konzentrationslagern wurde unter dem Aktenzeichen „14f14“ geführt;
die Unfruchtbarmachung von Häftlingen erhielt die Bezeichnung
„14h7“). „Sonderbehandlung“ war der gängige Begriff für Tötung (z.
B. auch durch Exekution). Bei der Vorauswahl der für die Selektion in
Betracht kommenden Häftlinge wurden diese teilweise von der
Lagerverwaltung aufgefordert, sich zu melden, wenn sie sich krank
oder arbeitsunfähig fühlten. Ihnen wurde vorgegaukelt, sie kämen in
ein „Erholungslager“, wo sie nur leichtere Arbeit zu verrichten
hätten. Auf diese Weise meldeten sich viele Häftlinge freiwillig, um
in die Invalidenblocks eines KZ zu kommen, von wo aus sie abgeholt
und in eine Tötungsanstalt transportiert wurden. Als nach der
Vergasung in den Tötungsanstalten von dort die Habseligkeiten der
Opfer an die Abgabelager zurückgesandt wurden und sich dies trotz
Geheimhaltung herumsprach, sickerte auch langsam der wahre Grund der
Selektionen durch, so dass Häftlinge selbst schwere Krankheiten
nicht länger meldeten.
Literatur
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