Das Frauen-Konzentrationslager
Ravensbrück
2024
 

Das KZ Ravensbrück (auch Frauen-KZ Ravensbrück) war das größte Konzentrationslager für Frauen im sogenannten deutschen Altreich zur Zeit des Nationalsozialismus. Es wurde 1938/1939 durch die Schutzstaffel (SS) in der Gemeinde Ravensbrück (heute zur Stadt Fürstenberg/Havel zugehörig) im Norden der Provinz Brandenburg errichtet.
Gemeinsam mit dem in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Männerlager, Industriebetrieben, dem KZ Uckermark für Mädchen und junge Frauen und dem Siemenslager Ravensbrück, dem einzigen in einem KZ befindlichen Industrieareal, bildete das KZ Ravensbrück einen Lagerkomplex. Darüber hinaus existierte eine Vielzahl von KZ-Außenlagern, siehe Liste der Außenlager des KZ Ravensbrück.

Die Rote Armee näherte sich dem Konzentrationslager im April 1945, konnte aber – am 30. April 1945 – nur noch zwischen 2.000 und 3.000 Häftlinge befreien. Insgesamt waren etwa 120.000 Frauen und Kinder, 20.000 Männer und 1.200 weibliche Jugendliche aus über 30 Nationen und Volksgruppen im KZ Ravensbrück und im KZ Uckermark interniert.[1] Man geht davon aus, dass 28.000 Häftlinge in Ravensbrück ermordet wurden.
Das ehemalige Stammlager diente von 1945 bis 1993 als Kaserne für die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. 1959 wurde die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eröffnet und später mehrfach erweitert    ................. weiterlesen
Quelle Wikipedia

 
Verwaltungsgebäude Garagen 
   
 
Ehemaliges Offiziersgebäude  Erdgeschoß 

   


Die Arbeitsstätten

   
   
 
 
 
 
   
   
   


Zum ehrenden Gedenken



  Überlebende erzählen   
  Lise London  
     
 
 

 

Die Aktion 14f13, in der Sprache des Nationalsozialismus auch als Sonderbehandlung 14f13 bezeichnet, betraf die Selektion und Tötung von als „krank“, „alt“ und „nicht mehr arbeitsfähig“ betitelten KZ-Häftlingen im Deutschen Reich von 1941 bis 1944. Die hierfür verwendeten Euphemismen „Invalidentransporte“ bzw. „Häftlings-Euthanasie“ wurden später noch auf weitere in den Konzentrationslagern internierte Personengruppen ausgeweitet.

 

Vorgeschichte

Im Frühjahr 1941 traf der Reichsführer SS Heinrich Himmler mit Philipp Bouhler, dem Leiter der Kanzlei des Führers der NSDAP und Hitlers Beauftragtem für die Durchführung der „Euthanasie“ von Geisteskranken, Behinderten und „nicht arbeitsfähigen“ Insassen von „Heil-“ und „Pflegeanstalten“, eine Vereinbarung hinsichtlich der „Entlastung“ der im Herrschaftsbereich der SS befindlichen Konzentrationslager von „kranken“ und „nicht mehr arbeitsfähigen“ Häftlingen, die von der Zentraldienststelle T4 geleitet wurde und nach dem Krieg den Namen „Aktion T4“ erhielt. Hierzu sollten in möglichst unauffälliger Form die im Rahmen der Euthanasieaktion eingerichteten, nach deren äußerlichem Stopp im August 1941 aber nicht mehr „ausgelasteten“ NS-Tötungsanstalten mit ihrem „erfahrenen“ Personal genutzt werden.

Organisation

Bouhler beauftragte den Leiter des Hauptamtes II seiner Kanzlei, den Oberdienstleiter Viktor Brack, dem die verschiedenen Tarnorganisationen der T4 unterstanden, mit der Ausführung dieses neuen Auftrages.

Die Maßnahme lief beim Inspekteur der Konzentrationslager und beim Reichsführer SS unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“. Die Ziffern- und Buchstabenkombination resultierte aus dem SS-Einheitsaktenplan und setzt sich zusammen aus der Zahl „14“ für den Inspekteur der Konzentrationslager, dem Buchstaben „f“ für Todesfälle und der Zahl „13“ für die Todesart; hier also für die Vergasung in den NS-Tötungsanstalten (natürliche Todesfälle wurden mit dem Aktenzeichen „14f1“, Freitod oder Tod durch Unglücksfall mit „14f2“, Erschießen auf der Flucht mit „14f3“ bezeichnet usw. Die Exekution sowjetischer Kriegsgefangener in den Konzentrationslagern wurde unter dem Aktenzeichen „14f14“ geführt; die Unfruchtbarmachung von Häftlingen erhielt die Bezeichnung „14h7“). „Sonderbehandlung“ war der gängige Begriff für Tötung (z. B. auch durch Exekution).

Bei der Vorauswahl der für die Selektion in Betracht kommenden Häftlinge wurden diese teilweise von der Lagerverwaltung aufgefordert, sich zu melden, wenn sie sich krank oder arbeitsunfähig fühlten. Ihnen wurde vorgegaukelt, sie kämen in ein „Erholungslager“, wo sie nur leichtere Arbeit zu verrichten hätten. Auf diese Weise meldeten sich viele Häftlinge freiwillig, um in die Invalidenblocks eines KZ zu kommen, von wo aus sie abgeholt und in eine Tötungsanstalt transportiert wurden. Als nach der Vergasung in den Tötungsanstalten von dort die Habseligkeiten der Opfer an die Abgabelager zurückgesandt wurden und sich dies trotz Geheimhaltung herumsprach, sickerte auch langsam der wahre Grund der Selektionen durch, so dass Häftlinge selbst schwere Krankheiten nicht länger meldeten.

Quelle Wikipedia

 
 
   
   
   
   
   
     
     
     
     
   
     

 
   
   
     
     
     
   
   
 
 
 
 



Literatur




Touristik-Institut Landsberg
Bertold Jetschke
www.touristik-i.de